Neue RWP Richtlinie-Schwerter Unternehmen profitieren von Investitionszuschüssen

Das Wirtschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat zum 1. Januar eine neue Richtlinie zum Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) aufgelegt.

Es sollen Anreize für die Schaffung und Sicherung von Dauerarbeits- und Ausbildungsplätzen in den besonders strukturschwachen Regionen des Landes (sog. C- und D-Fördergebiete) geschaffen werden. Demnach können je nach Größe des Unternehmens und des Investitionsvorhabens Zuschüsse von bis zu 50 Prozent der förderbaren Investitionssumme gewährt werden. Schwerte genießt als C1-Fördergebiet höchste Förderpräferenz.

Wichtig bei der Antragstellung ist, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde. Die Antragstellung erfolgt vor Beginn des Vorhabens schriftlich unter Verwendung der vorgeschriebenen Formulare bei der NRW.BANK in Münster. 

Weitere Informationen:

Antragsberechtigte:

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, wenn sie betriebliche Investitionen vornehmen und die zu fördernde Betriebsstätte in einem Fördergebiet des Landes Nordrhein-Westfalen liegt. In verschiedenen Wirtschaftsbereichen ist die Förderung ausgeschlossen bzw. eingeschränkt. Gefördert werden Investitionsvorhaben, durch die Dauerarbeitsplätze neu geschaffen oder gesichert werden, sowie Maßnahmen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zur Schulung, Humankapitalbildung und zur Markteinführung innovativer Produkte:

  • Errichtung einer neuen Betriebsstätte, ausgenommen reine Betriebsverlagerungen,
  • Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte,
  • Erstmaliger Erwerb bzw. erstmalige Errichtung einer Betriebsstätte innerhalb von 5 Jahren nach Gründung,
  • Übernahme einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte,
  • Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte und grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte,
  • Schulung in gewerblichen KMU, wenn diese Maßnahme für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens, bzw. seine weitere Entwicklung 
  • Maßnahmen zur Markteinführung neuer innovativer Produkte durch KMU in der Gründungsphase, die maßgeblich vom Unternehmen selbst entwickelt worden sind.

Förderart: Zuschuss

Förderumfang und -höhe bei Investitionsvorhaben: Der Umfang der Förderung ist abhängig von der Art des Vorhabens, der Größe des Unternehmens und dem Investitionsort.

  • bei Investitionsvorhaben: abhängig von Vorhaben, Größe des Unternehmens und Investitionsort
    • Grundsätzlich werden Investitionen in C-Fördergebieten stärker gefördert als in D-Fördergebieten.
    • Grundsätzlich erhalten kleine Unternehmen höhere Fördersätze als mittlere Unternehmen (im Sinne der KMU-Definition der EU).
  • bei nicht investiven Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen:
    • bei Schulungen: bis zu 40% in C-Fördergebieten und bis zu 35% in D-Fördergebieten, insgesamt max. 50.000 €
    • bei Markteinführung innovativer Produkte: 50% der förderfähigen Ausgaben, max. 200.000 € auf Basis der De-minimis-Regelung
  • Bagatellgrenze bei Investitionsvorhaben: 150.000 €

Bei Fragen zum Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm steht Ihnen Christoph Gutzeit, Geschäftsführer der TechnoPark und Wirtschaftsförderung Schwerte GmbH (Tel. 02304-945401) oder Prokurist Jens Ewald (Tel. 02304-945418) gerne zur Verfügung.

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